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Willkommen
bei
Nature House

Wir bauen Ihnen eine bessere Zukunft

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Über Nature House

Seit seiner Gründung 2020 hat Nature House einen hervorragenden Ruf als Mobilheimhersteller in Norddeutschland. Wir entwickeln gerne intelligente, hochmoderne , aber auch ökologische Häuser.
Durch die Zusammenarbeit mit einem starken Team von Branchenexperten können wir die Sonnenseite von Orten zeigen und Kundenvisionen Wirklichkeit werden lassen. Ganz gleich ob Sie in private Wohnideen oder in gewerbliche Projekte investieren, Nature House verfügt über die Fähigkeiten, Ihre Ideen umzusetzen und Sie bei Ihren Visionen zu unterstützen. 
Gern beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos.

Entdecken Sie
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Weißes Schlafzimmer

Nature House Mobilheime

Think green, feel free

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Die Vision dahinter

Stellen Sie sich die Möglichkeiten vor

Aufgrund der stetig ansteigenden Immobilienpreise und Mietkonditionen haben gerade ökologisch bewusste Menschen Probleme mit der Beschaffung von eigenem und bezahlbarem Wohnraum. Auch ist der materielle Überfluss einer der indirekt steigenden Stressfaktoren in unserem Alltag.

Mobilheime sind daher für uns die bestmögliche Lösung für vielerlei Probleme.

Ein Mobilheim kann flexibel an die gewünschte Umgebung angepasst und geplant werden und bietet auf kleinstem Wohnraum alles was eine feste Immobilie beinhaltet.

Durch das Verwenden von Naturmaterialien wird das Wohnklima als sehr angenehm empfunden.

Durch die geringen Anschaffungskosten und einen reduzierten Platzbedarf der Grundstücke kann sich fast jeder den Traum vom Eigenheim erfüllen.

Verschiedene Formen der Genehmigungspflicht

Die Landesbauordnung und die Satzungen der Gemeinden und Städte geben vor, wann das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück möglich ist, welcher Platz dafür genutzt werden kann und ob der Wohnsitz überhaupt dauerhaft hierher verlegt werden kann.

Dafür gibt es verschiedene Formen der Genehmigungspflicht:

  • Verfahrensfreiheit

    Es muss kein Bauantrag gestellt werden, auch das Kenntnisgabeverfahren entfällt. Jeder muss selbst prüfen, ob das Bauvorhaben umsetzbar ist. Außerdem müssen nötige Befreiungen oder Genehmigungen zuständiger Behörden vorgelegt werden können. Beispiele für solche Dokumente sind der Standsicherheitsnachweis und der Wärmeschutznachweis. Architekten oder die örtliche Baubehörde geben dazu gern Auskunft.

  • Genehmigungsfreiheit

    Behörden sprechen hier von einem Kenntnisgabe- oder Mitteilungsverfahren. Die Bundesländer regeln die Anforderungen an das Bauvorhaben unterschiedlich. Die Genehmigungsfreiheit hat den großen Vorteil, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn innerhalb einer festen Frist nichts anderes bescheinigt wurde.

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

    Die untere Bauaufsichtsbehörde ist für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zuständig, der entsprechende Antrag muss schriftlich gestellt werden. Welche Unterlagen dabei jeweils vonnöten sind, muss bei der Behörde erfragt werden, denn dies ist in allen Bundesländern verschieden. Näheres regeln die Landesverordnungen. Der Bauantrag muss vom Bauherren sowie vom zuständigen Planer (Architekt, Bauingenieur) unterzeichnet worden sein.

Allgemein gilt:

Wir bauen unsere Mobilheime nach GEG, somit dürfen diese auf Ihr privates Grundstück gestellt werden.

Entdecken Sie

Unsere Dienstleistungen

Bauleitung

Der Teufel steckt im Detail

Sie sind auf der Suche nach einem verlässlichen Mobilheimhersteller mit langjähriger Erfahrung? Seit 2020 haben wir uns den Ruf erarbeitet mit unseren Dienstleistungen absolute Kundenzufriedenheit zu erreichen. Wir bieten diese und noch viele weitere Dienstleistungen zu angemessenen Preisen an. Dazu bieten wir unserer Klientel individuelle Betreuung, die uns von unseren Wettbewerbern abhebt. Melden Sie sich, damit wir noch heute anfangen können.

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Building Plans

Entwicklung und Herstellung

Individuell an Ihre Wünsche angepasst

Haben Sie eine Idee zur Konstruktion oder Entwicklung, die Sie gerne zum Leben erwecken würden? Seit 2020 bieten wir unseren Klienten ein breites Angebot an Dienstleistungen wie dieser, zu angemessenen Preisen an. Wenn Sie einen zertifizierten Experten für Ihr nächstes Projekt suchen, dann melden Sie sich um einen kostenlosen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Service

Effizient. Zuverlässig. Erfahren.

Unsere Klienten stehen bei uns an erster Stelle, und wir setzen alles daran, dass sie aus ihrer Investition auch das Beste herausholen können. Haben Sie ein konkretes Projekt, das die Fülle unserer Erfahrungen erfordert? Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, auch die komplexesten Projekte in Angriff nehmen zu können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Dach reparieren

Projekte

Woran wir bereits gearbeitet haben

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Schlicht und Klassisch

Wenn Sie auf der Suche nach einem/r etablierten Immobilienbauträger sind, der/die/das Ihr umfangreiches Projekt managen soll, dann nehmen Sie dies als Beleg für unsere Fähigkeit, qualitativ hochwertige Immobilien pünktlich und innerhalb des Budgets ausliefern zu können. Wir haben im Lauf der Jahre eng mit Kunden und Architekten zusammengearbeitet, um dieses unglaubliche Projekt zu betreuen und der/die/das exzellente Dapco-Gebäude spricht für sich selbst.

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Lichtdurchflutet

Nature House hat dieses Wohn- und Geschäftsgebäude im Bernsteinsee gebaut. Wir waren sehr streng, was die Auswahl der Materialien und den ökologischen Fußabdruck unserer Arbeit angeht. Unser Klient war an einem ökonomisch und ökologisch nachhaltigem Ergebnis interessiert und wir haben unser Bestes getan, diese Wünsche zu respektieren. Das Projekt wurde noch vor dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin und innerhalb des besprochenen Budgets vollendet.

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Waldhäuschen

Bei diesem besonderen Projekt mussten wir verschiedene Compliance-Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unsere Arbeit auch den stringenten Branchenstandards entspricht. Es wurde pünktlich und innerhalb des Budgets erledigt. Es ist ein gutes Beispiel für unser Engagement, qualitative Entwicklungsprojekte zu bearbeiten und diese von Anfang bis Ende trotz Komplikationen zu begleiten, damit wir vollste Kundenzufriedenheit gewährleisten können.

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Pultdach mit Extras

Nature House hat dieses Wohn- und Geschäftsgebäude als Musterhaus gebaut. Wir waren sehr streng, was die Auswahl der Materialien und den ökologischen Fußabdruck unserer Arbeit angeht. Wir sind an einem ökonomisch und ökologisch nachhaltigem Ergebnis interessiert und wir haben Bestes getan.Das Projekt kann bei uns besichtigt werden.

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Schönheit in der Natur

Bei diesem besonderen Projekt mussten wir verschiedene Compliance-Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unsere Arbeit auch den stringenten Branchenstandards entspricht. Es wurde pünktlich und innerhalb des Budgets erledigt. Es ist ein gutes Beispiel für unser Engagement, qualitative Entwicklungsprojekte zu bearbeiten und diese von Anfang bis Ende trotz Komplikationen zu begleiten, damit wir vollste Kundenzufriedenheit gewährleisten können.

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Landhausstil 

Wenn Sie auf der Suche nach einem/r etablierten Immobilienbauträger sind, der/die/das Ihr umfangreiches Projekt managen soll, dann nehmen Sie dies als Beleg für unsere Fähigkeit, qualitativ hochwertige Immobilien pünktlich und innerhalb des Budgets ausliefern zu können. Wir haben im Lauf der Jahre eng mit Kunden und Architekten zusammengearbeitet, um dieses unglaubliche Projekt zu betreuen und das exzellente Gebäude spricht für sich selbst.

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Premium Klasse

Nature House hat dieses Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin gebaut. Wir waren sehr streng, was die Auswahl der Materialien und den ökologischen Fußabdruck unserer Arbeit angeht. Unser Klient war an einem ökonomisch und ökologisch nachhaltigem Ergebnis interessiert und wir haben unser Bestes getan, diese Wünsche zu respektieren. Das Projekt wurde noch vor dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin und innerhalb des besprochenen Budgets vollendet.

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Schuppen für jeden Bedarf

Nature House baut für Sie Schuppen aller Art.Ob Fahrradschuppen Abstellraum für Ihren Rasenmäher oder zu völlig anderen Zwecken.Bei Bestellung eines Hauses, passen wir die äußere Optik ideal an Ihr Haus an.Die Schuppen kommen komplett fertig montiert bei Ihnen an.Als rund um Sorglospaket, kümmern wir uns für Sie um den Transport deutschlandweit.

Häufig gestellte Fragen

Sie fragen. Wir antworten.

Wieviel kostet ein Haus bei Nature House?

Jedes unserer Häuser wird individuell nach den Wünschen der Kunden geplant und hergestellt.

Der Preis richtet sich nach der Größe des Hauses, nach der Wahl der Ausstattung, der Beheizungsart, der Anzahl der Fenster, der Dachform usw.

Deshalb wird die Kalkulation zu jedem Haus, in einem Angebot erfasst und dem Kunden übersendet.

Welche Erfahrung hat Nature House?

Das von uns zusammengestellte Team besteht aus Fachleuten, die jahrelange Erfahrung bei dem Bau von Holzrahmenkonstruktionen in Skandinavien gesammelt haben.

Für den Bau de Häuser verwenden wir beste Rohstoffe und Materialien aus Skandinavien. Das schwedische, C24-zertifiziertes Holz, ist auf 16-18% Holzfeuchtigkeit getrocknet.

Jedes Haus ist mit 15 cm Mineralwolle  isoliert und mit einer Membran und einer Dampfsperrfolie zusätzlich geschützt. Die Dämmung ist so ausgelegt, dass die Häuser das ganze Jahr über genutzt werden können und ein perfektes Raumklima bieten. Wir verwenden die hochwertigsten norwegischen Farben, um das Holz zu imprägnieren.

Die Häuser bestehen aus einer Stahl- und Holzkonstruktion, die sie sehr  stabil machen und eine hohe Haltbarkeit garantieren.

Selbstverständlich sind unsere Häuser nach GEG gebaut und werden somit für die Aufstellung auf Ihrem Grundstück zugelassen.

Jedes Haus ist auf einem Stahlrahmen mit kompletten Rädern montiert. Dies bietet den zusätzlichen Vorteil , das Haus bei Bedarf innerhalb des Grundstückes flexibel bewegen und umstellen zu können.

Das fertige Haus wiegt je nach Flächengröße und Ausstattung ca. 6-8 Tonnen.

Jedes Projekt kann an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Wir sind für alle Vorschläge offen und kreieren gern mit Ihnen zusammen, Ihr Traumhaus.

Gern organisieren wir auch den Transport für Sie. Der Transport wird von einem externen Unternehmen durchgeführt, welches auf Schwertransporte spezialisiert ist. EU-weit möglich. Der Preis richtet sich individuell nach der Größe des Mobilheimes und der Entfernung.

Kontakt

Ob Sie auf der Suche nach einer Investition oder des Mobilheimes Ihrer Träume sind – Nature House bietet alles an.

22145 Braak
Deutschland

017630750189

Danke für's Absenden!

Hausansicht
Black and White Star in Circle

Impressum

Nature House

Krütz 14

22955 Hoisdorf

Telefon: +49 176 30 750 189

E-Mail: naturehouse.sohn@gmail.com

Website: www.naturehousebysohn.de

Vertretungsberechtigte

Geschäftsführerin: Katarina Sohn

Gerichtsstand: Lübeck

Umsatzsteueridentifikationsnummer

USt.-ID-Nr.: DE815371732

Mehr erfahren

AGB`S

AGB`s

1.     Grundlegende Bestimmungen

1.1.  Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer oder Verbraucher (nachfolgend: Kunde) mit Nature House, Katarina Sohn (nachfolgend: Anbieter) schließt.

1.2.  Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen Anbieter und deren Kunden entstehen, werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt, soweit keine individuellen Vertragsabreden getroffen sind. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter eigener Bedingungen ausdrücklich widersprochen.

1.3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.4.  Soweit von der Person des „Kunden“ in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Kundin und alle weiteren als divers anerkannte Geschlechter gemeint.

2.     Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1.  Durch den Kaufvertrag wird der Verkauf von neuen Waren und Ausstellungshäusern aus dem Bereich/den Bereichen Tiny House, Mobilheime, Modulhäuser, Trailer, Ersatzteile und, sofern im Vertrag angegeben, inklusive dessen Transport zum Kunden geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen. Alle Angebote sind freibleibend.

2.2.  Der Leistungsumfang für die Grundausführung des Hauses, das Gegenstand der jeweiligen Vereinbarung ist, ergibt sich aus der dem Auftrag zu Grunde gelegten Angebot.

2.3. Erforderliche Vermessungsleistungen, auch solche für die Bauantragsstellung selbst, Bodengutachten, Freiflächenplanungen und gesonderte Planungen zum Bauvorhaben, die beispielsweise auf behördliche Auflagen der Baugenehmigung beruhen und Prüfgebühren sind gesondert von den Bauherren zu beauftragen und werden von beauftragten Personen gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind im Leistungsumfang vom Anbieter nicht enthalten. Alle baurelevanten Voraussetzungen bezüglich der Ausführung des Hauses, die die Baugenehmigung in bestimmten Fall voraussetzt, sind dem Anbieter vor Vertragsunterzeichnung zu melden, damit diese im Vertrag und auch in der Produktion umgesetzt werden können.

2.4.  Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen auch durch ein anderes Produktionswerk oder durch Subunternehmer ausführen zu lassen.

2.5.  Der Anbieter behält sich produktionsbedingt Farbabweichungen und geringfügige Änderungen in Ausführung und Ausstattung des Hauses vor, sofern diese nach der Verkehrsauffassung als bedeutungslos und zumutbar anzusehen sind. Das gleiche gilt für Änderungen, die einen technischen Fortschritt bedeuten. In beiden Fällen wird der vereinbarte Gesamtpreis nicht verändert. Die genauen Maße des Hauses sind am Bau zu nehmen. Orientierungszeichnungen sind nicht maßstabsgetreu. Insbesondere können einige Abmessungen in der Realität ca. 2 – 3 % von der Projektzeichnung abweichen, so dass empfohlen wird, die Planung des Möbeleinbaus und weiterer Einrichtungselemente, die nicht durch den Anbieter gefertigt werden, erst nach Lieferung durchzuführen.

2.6.  Ein Lieferverzug seitens der Hersteller / Lieferanten bestimmter Baukomponenten kann die Produktionsdauer verlängern. Wird ein Baustoff während des Kauf- und Produktionsprozesses aus dem Angebot durch den Hersteller / Lieferanten zurückgezogen, wird diese dem Kunden gegenüber in Textform mitgeteilt und dieser stimmt dem Ersatz in Textform zu.

2.7. Fallen bei Lieferung, bei Montage oder Serviceeinsatz Abfälle und Baustoffreste an, ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu entsorgen.

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1.  Ein Kaufvertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Der Kaufpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit EUR 19 %.

3.2. Anfragen des Kunden zur Erstellung eines Angebotes sind unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), dessen Gültigkeit befristet ist. Die Frist ist im jeweiligen Angebot vermerkt.

3.3.  Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3.4.  Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter - soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn der Anbieter das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von dem Anbieter über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Transportkosten) bereits gezahlt, werden diese von dem Anbieter in angemessener Frist zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.

3.5.  Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.

3.6. Möchte der Käufer bereits nach dem Kaufabschluss Änderungen in seiner Bestellung vornehmen, ist für jede solche Änderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 450 € zu berechnen. Voraussetzung für solche Änderung ist, dass die Produktionsetappe die Änderung erlaubt.

4.     Individuell gestalteter Verkaufsgegenstand

4.1.  Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die für die individuelle Gestaltung des Verkaufsgegenstands erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Alle nötigen Angaben sind vor Vertragsschluss anzugeben, dazu noch mind. 4-5 Monate vor Fertigung. Dies betrifft auch die Voraussetzungen zur Hausausführung aus dem Pkt. 2.3 der AGBs. Etwaige Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

4.2.  Der Kunde verpflichtet sich keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Er stellt den Anbieter ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

4.3.  Der Anbieter nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler.

5.     Preise und Zahlungsbedingungen / Zurückbehaltungsrechte

5.1.  Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen die Fertigung des Hauses über 12 Monate hinaus verschieben, bleibt dem Anbieter das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einem billigen Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.

5.2.  Der Anbieter behält sich ferner vor, bei Änderungen der Materialeinsatzpreise und der Personalkosten bis zum Liefertag eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als 10 Monaten und für Preisanpassungen bis 10 %. Bei höheren Sätzen ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, ist der Anbieter berechtigt, sich durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zu lösen.

5.3. Der Transportpreis, ob im Hauspreis enthalten oder individuell berechnet, bezieht sich auf die Auslieferung des Hauses an die bei Vertragsschluss angegebene Lieferadresse, wenn möglich bzw. von Spedition bestätigt, sonst zum nächstmöglich gelegenen Abladeort und beinhaltet die Aufstellung und das Entladen des Hauses nicht.

Preise Exklusive:
- Polizeibegleitung
- verkehrslenkende Maßnahmen
- sonstige Auflagen aus der Beantragung der Genehmigung (z.B. Streckenerkundungen- und Protokolle, statische Berechnungen, Gebühren DB-Netz, Beifahrer, Kosten BF-4, zusätzlicher Begleiter etc.)
- eventuell benötigte Leistungen, die sich erst aus der Streckenerkundung oder den Genehmigungsauflagen ergeben.

 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Transportpreis im Falle der Streckenänderung aufgrund von Bauarbeiten, zu niedriger Brückenlast, Änderungen der Vorschriften, Änderung der Route durch die Polizei, Änderung der Route im Falle von unvorhersehbaren Verkehrssituationen und ähnlichen Gründen anzupassen. Die Preisanpassung gilt auch für die Einholung zusätzlicher Genehmigungen in oben genannten Fällen.

5.4.  Sollten es Verzögerungen in einem Auftrag mit dem Produktionsstart seitens des Kunden geben sowie der Auftrag verspätet startet, behält sich der Anbieter eine Anpassung des Angebotes an die aktuelle Marktsituation sowie Materialpreise an.

5.5.  Genaue Vorauszahlungsbedingungen für Beträge und Laufzeiten sind jedenfalls vertraglich geregelt.  Zur Bezahlung bietet Anbieter die Möglichkeit der Zahlung per Vorauskasse. Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen teilt Anbieter auf Anfrage mit.

5.6.  Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Jeder Zahlungsverzug kann zu einer Verzögerung der Produktion führen.

5.7.  Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

5.8.  Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.     Aufbauvoraussetzungen

6.1.  Alle Regelungen, die sich auf eine Montage- oder Bauleistung beziehen, betreffen die Produktgruppe, die mit solcher Bauleistung angeboten werden, d.h. verbundene Mobilheime und Modulhäuser. Einfache Mobilheime sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

6.2.  Die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlicher behördlicher Genehmigungen ist Sache des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst um die Erlangung der Baugenehmigung zu bemühen, die vor Abschluss des Kaufvertrages vorliegen sollte. Der Anbieter wird ihn mit nötigen Unterlagen unterstützen. Sollte der Bauantrag Seitens des Anbieters erfolgen, wird dies vertraglich zusätzlich vermerkt.

6.3.  Es werden keine Haftungen für die Fundamentpläne und deren Statik übernommen. Diese müssen von dem externen Fundamentbauer (bauseitige Beauftragung) erstellt und mit einem Statiker geprüft werden. Es wird außerdem keine Haftung übernommen, sollten Schäden am Haus aufgrund eines Mangels am Fundament entstanden sein.

6.4.  Die Bauleitung ist kein Bestandteil des Angebotes und muss extern beauftragt werden. Das Angebot beinhaltet die deutschlandweite Anlieferung der Häuser an das Grundstück und, sofern vereinbart, das Zusammensetzen der einzelnen Module. Für das Abladen wird immer ein Kran oder ein Teleskoplader/Radlader benötigt,  dieser ist durch den Kunden zu beauftragen und am Tag der Lieferung bereit zu stellen.

6.5.  Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Aufbau des Hauses zu schaffen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:

6.5.1. die ggf. erforderliche Baugenehmigung vorliegt,

6.5.2. ausreichende Lagerungsmöglichkeiten für Material und Erdaushub im Falle von Montageleistungen vorliegen,

6.5.3. die Streifen- oder Plattenfundament nach Anweisung des Architekten fertig gestellt und die Baugrube verfüllt ist,

6.5.4. etwaige Gründungsarbeiten gemäß Aufstellungsplan, Anschlussplan, Statik erfolgt sind,

6.5.5. ein ggf. erforderliches Bodengutachten vorliegt und

6.5.6. die endgültige Festlegung auf von der Grundausführung abweichende Leistungen erfolgt ist und etwaige ergänzende Vereinbarungen beim Anbieter unterschrieben vorliegen.

6.6.  Mit der Fertigmeldung des Punkt-, Streifen- oder Plattenfundaments bestätigt der Kunde, dass die baurechtlich notwendigen Abnahmen erfolgt sind. Wird vor der Lieferung festgestellt, dass die Abmessungen nicht stimmen oder die Fundamente noch nicht fertiggestellt sind, wird die Lieferung gestoppt. Daraus resultierende zeitliche Verschiebungen des Liefertermins und damit verbundenen Kosten (wie z.B. Lagerkosten, erneutes Bewilligungsverfahren für den Schwerlasttransport) gehen zu Lasten des Kunden.

6.7.  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bauleistung sowohl das Baugrundstück als auch die Zuwegung zum Baugrundstück für die Anlieferung des Hauses rechtzeitig vorbereitet wird. (5 Meter breite Zuwegung/ 4,5 Meter Durchfahrtshöhe). Die Baugrube muss durch den Bauherren verfüllt und lagenweise verdichtet sein, die Zuwegung zum Baugrundstück und zur Baustelle, muss so hergerichtet sein, dass Schwerlastfahrzeuge mit starrer Achse von 40 t Gesamtgewicht (Achslast 12,5t) ohne Hilfsfahrzeuge und der Montagekran so nah wie nötig bis zur Fundamentplatte ungehindert heranfahren und der Montagekran mindestens an einer vollen Längsseite des Baukörpers und auf einer ebenen tragfähigen Fläche (Entfernung zum Fundament ca. 4 Meter Höhendifferenz zwischen Standplatz zur Fundamentplattenoberkante bis 5m breite Zuwegung / 4,5 m Durchfahrtshöhe) aufgestellt werden kann.

6.8.  Wird die Zufahrt zum Grundstück mit Bäumen bewachsen, deren Äste nicht entsprechend zurückgeschnitten wurden, erfolgt die Weiterfahrt auf alleinige Verantwortung des Kunden. Etwaige Schäden an Türen, Fenstern, Fassade, Dach und anderen Hauselementen, die hieraus resultieren können, gehen allein zu Lasten des Kunden.

6.9.  Ist das Grundstück nicht befahrbar, wird das Haus an der Stelle entladen, die dem Grundstück am nächsten liegt. Die Abladestelle wird in diesem Fall durch die Spedition mit der zuständigen Behörde abgestimmt und dem Kunden mitgeteilt.

6.10.  Im Falle einer Bauleistung/Aufstellleistung müssen Strom- und Wasseranschlüsse und ein Bau-WC in unmittelbarer Nähe der Baustelle vorhanden sein und von Seiten des Kunden kostenlos gestellt werden, sofern die Montage vom Leistungsumfang umfasst ist.

6.10.1. Baustromverteilerkasten mit 230 / 400 Volt, bestückt mit einer Steckdose 5 x 16 A und mindestens 2 Steckdosen mit je 16 A. Entfernung nicht mehr als 25 Meter von Standort des Hauses.

6.10.2. Wasseranschluss 1/2 Zoll.

6.11.        Evtl. auf dem Baugrundstück noch während des Hausaufbaues vorhandene Ausschachtungen müssen unfallsicher abgedeckt sowie von Hindernissen geräumt sein. Freileitungen, die den Montageaufbau behindern, müssen auf Kosten des Kunden stromlos geschaltet, oder, falls erforderlich, entfernt werden. Die erforderlichen Genehmigungen für die Beseitigung bzw. Verlegung solcher Leitungen sind vom Kunden einzuholen und die Ausführung der Arbeiten zu veranlassen.

6.12.       Sollten weitere Bauten (z.B. Garagen) die Montage behindern, so ist dies frühzeitig anzuzeigen.

6.13.       In Verantwortung des Bauherrn liegt es, sich vorab zu informieren, ob bei der genannten Lieferadresse eine Straßensperrung nötig ist. Falls die Straßensperrung vorausgesetzt wird, hat der Kunde den Antrag auf Straßensperrung bei der örtlichen Behörde zu stellen. Die genaueren Termine sind mit dem Anbieter abzusprechen.

7.     Gefahrübergang

7.1.  Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.

7.2.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über; Erfüllungsort ist nur in diesem Fall der Hauptsitz des Anbieters.

7.3.  Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

8.     Lieferung und Eigentumsvorbehalt

8.1.  Die Lieferung erfolgt durch Transport ab Lager nach Fertigstellung und formeller Abnahme (Freigabe zum Transport) an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Das Entladen und Aufstellen ist nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dies wird gesondert im Vertrag geregelt.

8.2.   Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich. 

8.3.   Soweit der Anbieter, aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen.

8.4. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

8.5. Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet.  Bei Verzögerung, die der Kunde zu vertreten hat, hat die dadurch entstehenden Kosten der Kunde zu tragen.

8.6.  Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis inklusive Transport-/Versandkosten bezahlt sind.

8.7.  Für Mobilheime ohne Montage- und Bauleistung gelten folgende Besonderheiten:

8.7.1. Das Mobilheim wird durch die Spedition bis zur Grundstücksgrenze geliefert. Durch diese Lieferung wird die vertragliche Leistung des Anbieters erfüllt. Die Entladung erfolgt kundenseitig.

8.7.2.Dem Kunden wird das genaue Ladedatum genannt, an dem das Mobilheim auf den LKW geladen wird. Auf die Lieferfrist haben hier mehrere Faktoren Einfluss (Sondertransport). Die Lieferung dauert ab Ladedatum ca. 2 bis 5 Tage (je nach Entfernung – der LKW darf nur nachts fahren, mit Berücksichtigung von Wetterbedingungen, Situation auf der Transportstrecke – Stau/Bauarbeiten, u.a.). Ein weiterer Verzögerungsfaktor wäre, dass sich der Liefertermin aus anderen Gründen verschieben kann, wie: globale Pandemien, extreme Wetterbedingungen, höhere Gewalt (Krieg, Streik, u.a.)

9.  Obliegenheiten des Kunden

9.1.       Ein mobiles Haus stellt eine solide, jedoch flexible Struktur dar, deren Bauelemente sich je nach Außentemperaturen und sonstigen Witterungseinflüssen ausdehnen oder zusammenziehen können. Durch eine entsprechende Aufstellung des Hauses sollte dies berücksichtigt und hierdurch verhindert werden, dass sich Bauelemente verformen.

9.2.       Alle Sicherungen des mobilen Hauses, die für den Transport angebracht wurden, sind durch den Kunden zu demontieren, soweit hierzu keine gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter getroffen worden ist. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass insbesondere das Klebeband von den Lüftungen entfernt wird, damit diese ihre Funktion erfüllen können. Entsprechend gilt dies für Styproporteile (bspw. als Absicherung der Außenrollläden), Folien, Kartonblättern und Rohren, mit denen die Ausstattungselemente abgesichert sind.

10.  Abnahme / Mängelrechte

10.1.       Für die Abnahme und die Gewährleistung gelten, soweit nicht nachstehend abweichend geregelt, die gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.       Bei Produktionsbeginn wird der Kunde über einen voraussichtlichen Fertigungstermin informiert, der in der Regel ca. 5 Wochen nach Produktionsbeginn liegt. Nach dieser Information hat der Kunde folgende Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Abnahme:

10.2.1.  Der Kunde kann eine persönliche Abnahme beim Anbieter bzw. Hersteller innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellungsanzeige durchführen.

10.2.2.  Der Kunde kann den Vertragsgegenstand mittels des Anbieters bzw. Herstellers übermittelter Fotos innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abnehmen, was in diesem Fall eine Freigabe zum Transport bedeutet. Eventuelle Mängel, die bei der Lieferung entdeckt werden, sind in das Übergabeprotokoll einzutragen.

10.3.       Reise- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Abnahme trägt der Kunde.

10.4.       Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand trotz Fertigstellungsanzeige nicht binnen 10 Tagen ab, ohne einen triftigen Grund zu nennen, gilt die Zustimmung zur Abnahme als erteilt.

10.5.       Verweigert der Kunde die Abnahme oder die Entgegennahme nach Ablauf von 10 Tagen oder zahlt er die Schlussrate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung und Abnahme, steht dem Anbieter das Recht zu, den Vertragsgegenstand frei zu vermarkten und sich im Umfang des Erlöses schadlos zu halten.

10.6.       Mängelrügen haben in Textform zu erfolgen. Die Mängelrechte des Kunden beschränken sich auf die Nacherfüllung gemäß § 635 BGB (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung nach Wahl des Anbieters). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt.

10.7.       Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und, soweit der Kunde Unternehmer ist, ausgeschlossen, wenn sie dem Anbieter nicht innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden. Erfolgt dies nicht, sind Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, ausgeschlossen.

10.8.       Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wird der Anbieter den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos nachbessern oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Wird dies vom Kunden verweigert oder werden Veränderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware vorgenommen, so ist der Anbieter von der Mangelhaftung befreit.

10.9.    Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung durch den Kunden eintreten, begründen keine Mängelansprüche.

10.10.    Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

10.11.    Holz ist ein Naturprodukt, dessen natürliche Unregelmäßigkeiten sowie dessen natürliche Veränderungen im Laufe der Zeit wie etwa Schwinden, Quellen, Verfärbungen, Risse, Verwindung oder das Austreten von Harz keine Mängel darstellen und somit nicht der Gewährleistung unterliegen.

10.12.    Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Kunden zu vertreten sind zum Beispiel: fremde Beschädigung, falsche Bedienung (Nicht-Einhaltung der Pflege- und Wartungshinweise aus dem Benutzerhandbuch), fehlender Holzschutz etc.. Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlag etc., Schäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse, etc.).

10.13.    Eigene Änderungen am Haus durch den Kunden, die die Hauskonstruktion, die Decken-, Wand-, Boden- oder Fassadenverkleidung betreffen sowie Änderungen an festen Elementen, die werkseitig in das Haus eingebaut worden sind wie Fenster, Türen, Einbaumöbel und Installationen, lassen insoweit Mängelansprüche entfallen.

10.14.    Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

10.15. Meldet der Kunde die Mängel bei dem Anbieter nicht an oder wartet er nicht auf seinen Vorschlag der Mängelbehebung und gibt ohne Rücksprache mit dem Anbieter und ohne seine Zustimmung die Reparaturen in Auftrag, so hat der Kunde die daraus resultierende Kosten zu tragen.

10.16.    Mängelansprüche des Kunden verjähren spätestens 2 Jahre nach Übergabe des Kaufobjektes, soweit der Kunde Verbraucher ist. Bei Unternehmern oder Privatpersonen, die den Vertragsgegenstand für gewerbliche Nutzung (Vermietung u.a.) erwerben, verjähren Ansprüche spätestens 1 Jahr nach Abnahme.

11.   Höhere Gewalt

11.1.       Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: [a] dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und [b] dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und [c] dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

11.2.       Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche in Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges stehenden Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen, wie insbesondere behördlich angeordnete Maßnahmen oder Lieferschwierigkeiten und/ oder Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel darstellen.

11.3.       Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf bei Vertragsbruch befreit, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Unfähigkeit zur Leistung verursacht, vorausgesetzt, dass dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung bei der anderen Partei eingeht.  Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien das, was sie nach dem Vertrag billigerweise erwarten durften, wesentlich entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

12.  Kündigung durch den Anbieter

12.1.       Der Anbieter ist zur Kündigung des Vertrages nur berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

12.1.1. der Kunde eine ihm obliegende Verpflichtung nicht erbringt und dadurch den Anbieter außerstande setzt, ihre Leistungen in zumutbarer oder sonstiger Weise rechtzeitig auszuführen

12.1.2. der Kunde eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leistet oder in sonstiger Weise in Schuldnerverzug gerät

12.1.3. die Baustelle nicht ohne fremde Hilfe über das öffentliche Straßennetz mit einem 40t LKW und einem Kranfahrzeug zu erreichen ist oder die Anfahrtsstrecke nicht für Fahrzeuge von 4,50 m Höhe passierbar ist.

12.2.       Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist erst zulässig, wenn der Anbieter dem Kunden ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Beseitigung des Grundes gesetzt und erklärt hat, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen wird.

12.3.       Im Falle der Kündigung kann der Anbieter, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Vertragspreisen abrechnen. Darüber hinaus steht dem Anbieter zusätzlich ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 10% aus der vertraglich vereinbarten Restvergütung zu, wobei es dem Anbieter unbenommen bleibt, einen höheren Schadenersatz nachzuweisen. Der pauschalierte Schadenersatz steht dem Anbieter dann nicht zu, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

12.4.       Die vorangegangenen Bestimmungen lassen die sonstigen Rechte auf Kündigung, Rücktritt vom Vertrag oder auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die das Gesetz vorsieht, unberührt.

13.  Haftung

13.1.       Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt.

13.2.       Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

13.3.       Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

14.  Urheberschutz

14.1.       Alle durch den Anbieter erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches sowie Inhalte von Prospekten und Flyern unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.

14.2.       Die Werke des Anbieters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls unserer ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht dem Anbieter ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Anbieter.

14.3.       Der Kunde überträgt dem Anbieter alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf den Anbieter zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind.

15.  Datenschutz

15.1.       Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat.

15.2.       Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben.

15.3.       Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

15.4.       Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

15.5.       Während des Besuchs im Internet-Shop des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert.

15.6.       Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass der Anbieter Fotos des Vertragsgegenstands am Lieferort zeitlich und örtlich unbeschränkt auf seiner Website www.naturehousebysohn.de sowie im Rahmen seiner Social-Media-Auftritte bei Facebook, Instagram, LinkedIN sowie XING verwenden darf, um die Leistungserbringung zu bewerben. Bei Erstellung der Fotos trägt der Anbieter dafür Sorge, dass keine Personen auf diesen erkennbar sind und insbesondere auch Nachbargrundstücke nicht abgebildet werden.

15.7.       Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: Nature House Krütz 14, 22955 Hoisdorf.

17.  Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

17.1.       Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

17.2.       Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

17.3.       Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

17.4.       Maßgeblich für die gegenseitigen Pflichten ist grundsätzlich der zugrundeliegende Vertrag, vorangehende Absprachen per E-Mail o. Ä., die nicht Vertragsbestandteil geworden sind, entfalten keine Geltung, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich deren Einbeziehung.

17.5.       Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.

17.6.       Darüber hinaus ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.7.       Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

18.  Widerrufsrecht

18.1.       Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht im Hinblick auf seine Willenserklärung zu.

18.2.       Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

 

 

19.       Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nature House Krütz14, 22955 Hoisdorf, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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